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   BGH, 10.02.1983 - I ZR 84/81   

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https://dejure.org/1983,3075
BGH, 10.02.1983 - I ZR 84/81 (https://dejure.org/1983,3075)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1983 - I ZR 84/81 (https://dejure.org/1983,3075)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1983 - I ZR 84/81 (https://dejure.org/1983,3075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Haftung eines Spediteurs bei Beförderung im Güterfernverkehr - Unterscheidung zwischen Frachtverträgen und Speditionsverträgen - Ausübung des Selbsteintrittsrecht des Spediteurs bei eigener Besorgung aller Teilstrecken einschließlich Vorlauf und Nachlauf - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 816
  • VersR 1983, 551
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.02.1982 - I ZR 169/80

    Spediteurhaftung in den Fällen der §§ 412, 413 HGB

    Auszug aus BGH, 10.02.1983 - I ZR 84/81
    Diese Bestimmung ist nach der Senatsentscheidung vom 4.2.1982 (BGHZ 83, 87 ff) als wirksam zu beurteilen.
  • BGH, 10.02.1983 - I ZR 133/81

    Spediteurhaftung in den Fällen der §§ 412, 413 HGB

    Auszug aus BGH, 10.02.1983 - I ZR 84/81
    Nach § 26 GüKG n.V. i.V.m. § 1 Abs. 5 KVO kann sich der Spediteur in den Fällen der §§ 412, 413 HGB wirksam ganz oder teilweise von der Haftung nach §§ 429 ff HGB befreien, soweit er bei der Beförderung nicht eigene Kraftfahrzeuge im Güterfernverkehr einsetzt (vgl. das zur Veröffentlichung in der Amtl. Sammlung bestimmte Senatsurt. v. 10.2.1983 - I ZR 133/81 -).
  • BGH, 25.10.1962 - II ZR 39/61

    Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 10.02.1983 - I ZR 84/81
    Ohne Erfolg beruft sich die Revision auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25.10.1962 (BGHZ 38, 150, 153).
  • OLG Stuttgart, 02.04.1981 - 3 U 195/80

    Anforderungen an die transportrechtliche Qualifizierung des Vorliegens von

    Auszug aus BGH, 10.02.1983 - I ZR 84/81
    Auf die Berufung hat das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen (OLG Stuttgart in VersR 1982, 90 ff).
  • BGH, 15.11.1984 - I ZR 110/82

    Haftung des Spediteurs für den Verlust einer im Wege des Selbsteintritts

    Der Spediteur, der im Wege des Selbsteintritts Waren im Güterfernverkehr mit eigenen Kraftfahrzeugen befördert, haftet nicht nach der KVO für einen Verlust, der nach Beendigung dieser Beförderung und Übergabe der Sache an einen anderen (Empfangs-) Spediteur bei diesem eintritt (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 10.2.1983 - I ZR 84/81, LM HGB § 412 Nr. 4).

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall auch von dem der Entscheidung des Senats vom 10. Februar 1983 (- I ZR 84/81 = LM HGB § 412 Nr. 4) zugrundeliegenden Sachverhalt.

  • BGH, 22.11.1984 - I ZR 101/82

    Alleinstellungsberechtigung unter Inhabern gleicher Familiennamen

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall auch von dem der Entscheidung des Senats vom 10. Februar 1983 (- I ZR 84/81 - LM HGB § 412 Nr. 4) zugrundeliegenden Sachverhalt, Dort war die Ware im Anschluß an den mit eigenen Kraftfahrzeugen durchgeführten Transport des Spediteur-Fraghtführers in seinem Umschlaglager und damit noch in seiner Obhut abhanden gekommen, so daß § 33 d KVO anzuwenden war, der eine "Nachlagerung im Gewahrsam des Unternehmers" (= Frachtführers) voraussetzt.
  • BGH, 11.07.1985 - I ZR 36/83

    Ende der KVO -Haftung des selbstausführenden Spediteurs

    Das Senatsurteil vom 10. Februar 1983 - I ZR 84/81, LM HGB § 412 Nr. 4, auf das sich die Revision in diesem Zusammenhang beruft, betraf - anders als hier - eine Fallgestaltung, nach der der Spediteur zur Nachlagerung im Rahmen transportunternehmerischer Betätigung (vgl. § 33 Buchst. d KVO) angewiesen worden war.
  • BGH, 15.05.1985 - I ZR 126/83

    Haftung des selbsteintretenden Spediteurs

    Die KVO-Haftung würde sich bezüglich des Verlustes des Beförderungsgutes aus den beiden letztgenannten Aufträgen nur dann über die eigentliche Güterfernverkehrsbeförderung hinaus auf die anschließende Behandlung des Beförderungsgutes erstrecken, wenn es sich um eine Nachlagerung im Sinne des § 33 d KVO handeln würde, zu der der Spediteur-Frachtführer im Rahmen seiner transportunternehmerischen Betätigung ausdrücklich angewiesen worden wäre (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 10.2.1983 - I ZR 84/81, LM HGB § 312 Nr. 4).
  • OLG München, 31.07.1992 - 23 U 6901/91

    Vorliegen eines Speditions- oder eines Frachtvertrages - Darlegungs- und

    Außer den im Urteil des Landgerichts genannten, Gesichtspunkten spricht für die Annahme eines Speditionsvertrages auch, daß das Gut relativ geringes Gewicht besaß (vgl. BGH VersR 1983, 551; 1985, 1138; Koller, Transportrecht, Komm. Zu Spedition und Straßentransport, § 407 HGB Rz. 21 m. w. N.) und daß der Transport im Weg einer Spediteur-Sammelladung für die Klägerin unbestritten günstiger war als der Transport als Stückgut auf der Basis des GFT,(Koller, Transportrecht a. a. O., § 407 HGB Rz. 19).
  • OLG Hamm, 10.12.1987 - 18 U 294/86

    Unbewachter Parklplatz; Sicherungsmaßnahme; Sicherheitsvorkehrung; Diebstahl;

    Auch die Aufstellung einer Ladeliste durch die Bekl. für den Empfangsspediteur (sog. Bordero) ist ein Indiz für Spedition (Helm, aa0., Rdnr. 66; BGH VersR 1983, 551).
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